SozialRechtsNetz

Projektträger: Die Armutskonferenz

Verantwortliche*r: Alexandra Humer

2020

2.000 Euro Preis

AT

Zivilgesellschaft / Sozialwirtschaft

Herausforderung

Österreich verfügt über ein etabliertes Wohlfahrtssystem, dennoch sind soziale Rechte nach wie vor nicht als verfassungsrechtlich durchsetzbare Menschenrechte anerkannt. Zudem wissen viele Menschen ­– vor allem Armutsgefährdete und -betroffene – nicht, welche Rechte sie haben, obwohl dies in Zeiten sozialstaatlicher Einsparungen besonders wichtig wäre.

Idee

Durch kostenlose Rechtsvertretung für benachteiligte Menschen, sowie Fortbildungen und Vernetzung von Praktiker*innen und Jurist*innen wird ein chancengleicher effektiver Zugang zu sozialen Rechten in Österreich ermöglicht. Leitentscheidungen der Gerichtshöfe können folglich eine über den Einzelfall hinausgehende Wirkung erzielen.

Akteur*innen

Das SozialRechtsNetz erreicht gleichzeitig armutsbetroffene und armutsgefährdete Menschen in Österreich, sowie sozialrechtliche Akteur*innen wie Sozial- und Rechtsberater*innen, Jurist*innen und Richter*innen. Neben der kostenlosen Rechtsvertretung werden Aktivitäten, die einen Austausch und Wissenstransfer zwischen diesen Ebenen ermöglichen, angeboten.

Wirkung

Das Projekt ermächtigt Einzelpersonen, ihre Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Auch stärkt es das Bewusstsein über soziale Rechte und über die Verantwortung des Staates, diese allen zugänglich zu machen. Eine verbesserte Rechtsdurchsetzung sozialer Rechte sowie Rechtssicherheit leisten einen Beitrag zur Armutsprävention und -reduktion.

Transfer

Eine Anlaufstelle für sozialrechtlichen Austausch, Wissensvermittlung und gerichtliche Vertretung kann in weiteren Regionen umgesetzt werden, indem Netzwerke zwischen Betroffenen und Expert*innen vermittelt werden. Durch die Resultate der Rechtsvertretung wird ein essentieller Beitrag zur Entwicklung einer einheitlichen Rechtsprechung geleistet werden.

Würdigung der Jury

Das SozialRechtsNetz will die Rechtsdurchsetzung sozialer Menschenrechte wie Gesundheitsversorgung, soziale Sicherheit, Wohnen, Bildung, Nahrung gewährleisten. Mithilfe einer sozial innovativen Intervention auf mehreren Ebenen: "Strategische Einzelklagen" von Armutsbetroffenen erhöhen die Rechtssicherheit durch einheitliche Rechtsprechung, Betroffene werden gemeinsam mit Jurist*innen und anderen aktiv und sichtbar, das stärkt das (fach)öffentliche Bewusstsein, was wiederum die Einklagbarkeit sozialer Menschenrechte erleichtert – so soll ein sich selbst verstärkender Kreislauf in Richtung solidarischer Gesellschaft ausgelöst werden.